Förderung von Ladeinfrastruktur: Ja, aber richtig

    Die Automobilhersteller haben ihre Hausaufgaben gemacht, die Elektromobilität boomt. Doch es fehlt an Ladestationen, auch und gerade bei den privaten Parkplätzen. Das Laden von Elektroautos muss so selbstverständlich werden wie warmes Wasser in einer Mietwohnung.

    Die politisch geforderte «Antriebswende» in der motorisierten Individualmobilität ist ins Rollen gekommen. Immer mehr Automobilhersteller geben ihre Pläne bekannt, ab wann ihr Modellangebot grösstenteils oder ausschliesslich aus elektrisch angetriebenen Fahrzeugen bestehen wird. Innerhalb der kommenden zehn Jahre wird es bei den meisten grossen Automobil-Marken so weit sein. Die Entwicklung ist ein bisschen wie bei Goethe: «Halb zog sie ihn, halb sank er hin», möchte man konstatieren. Denn zu den regulatorischen CO2-Vorgaben kommen durchaus unternehmerische Gründe, die eine Fokussierung auf (diese) eine Antriebsart als logisch erscheinen lassen. So können etwa Entwicklungskosten gespart werden und neue Regeln zur Abgasreinigung, die mit der Abgasnorm Euro 7 erwartet werden, könnten Verbrennungsmotoren deutlich verteuern.

    Hersteller machen Hausaufgaben mit Bravour
    Den meisten Automobilherstellern bleibt also keine Wahl, als ihr Modellangebot umzubauen – und sie machen ihre Hausaufgaben mit Bravour. Doch für die Akzeptanz der Elektromobilität in der gesamten Breite des Marktes sind sie auf äussere Faktoren angewiesen, die sie nicht vollständig beeinflussen können. Dazu zählt zuallererst der Aufbau von Ladeinfrastruktur, sowohl im öffentlichen wie auch im (halb-)privaten Bereich. Dieser wird in der Schweiz bislang nur stiefmütterlich behandelt und zu zaghaft von einzelnen Kantonen, Städten und Gemeinden mit Förderbeiträgen unterstützt. Der Bundesrat will das zwar mit einem neuen CO2-Gesetz ändern, doch bis zu dessen Inkrafttreten dürften noch drei Jahre vergehen. In der vom Stimmvolk im Juni 2021 abgelehnten Vorlage war eine ähnliche Unterstützung enthalten, doch in viel zu geringem Umfang. 

    Finanzierung unabhängig von CO2-Sanktionen
    Beim neuen Vorschlag des Bundesrats passen die Finanzierungsquelle sowie ihre Höhe aus Sicht von auto-schweiz nicht. Die Förderbeiträge sollen dereinst ausschliesslich aus den CO2-Sanktionen der Fahrzeugimporteure gespiesen werden. Diese sind aber aufgrund der oben beschriebenen Antriebswende alles andere als sicher. Bereits mehr als 22 Prozent betrug 2021 der Anteil der Steckerfahrzeuge (Elektro­autos und Plug-in-Hybride) am Schweizer Neuwagenmarkt – Tendenz weiter steigend. Automobil-Importeure wie Hersteller haben kein Interesse an Sanktionszahlungen. Deshalb sollte für die Einrichtung von Ladestationen in Mehrparteiengebäuden, bei Betrieben und auf Parkplätzen eine jährliche Mindestfördersumme bereitgestellt werden, unabhängig von den CO2-Resultaten. Der Vorschlag von auto-schweiz: 30 Millionen Franken. Das ist fair, nachvollziehbar und sinnvoll.

    Dass sich der finanzielle und organisatorische Aufwand dereinst lohnen sollte, zeigt eine aktuelle Studie des Versicherers Generali. Die Antworten von 400 Schweizer Autofahrerinnen und -fahrern haben die Schwächen erneut zu Tage gefördert, die von einem Umstieg auf ein elektrisches Fahrzeug abhalten. Dazu gehört die mangelnde Ladeinfrastruktur. Öffentlich verfügbare E-Stationen sind das eine Thema. Neben Schnellladern an Autobahnen müssen diese dort verfügbar sein, wo Autos eine Stunde oder länger parkiert werden: in Einkaufszentren, am Arbeitsplatz oder bei Ausflugszielen mit Stromanschluss (z.B. Bergbahnen). 

    Am privaten Parkplatz laden
    Und noch viel wichtiger: Am privaten Parkplatz. Und hier liegt die wahre Herausforderung der Elektromobilität in der Schweiz. Die Wohneigentumsquote in unserem Land beträgt gerade einmal knapp 40 Prozent – der tiefste Wert Europas. Wir sind ein Volk von Mieterinnen und Mietern. Und diese sind angewiesen auf den guten Willen des Vermieters, wenn sie um die Installation einer Ladestation bitten. Selbst, wenn diese auf Kosten des Mieters geht, gibt es Hinderungsgründe, ähnlich wie im Stockwerkeigentum. 

    Vor einigen Wochen machte ein Gerichtsurteil aus dem Kanton St. Gallen Schlagzeilen, wonach ein Wohnungseigentümer eine nach allen Arten der Kunst sicher installierte Ladestation wieder entfernen musste. Denn die Mehrheit der Eigentümerversammlung hatte sich grundsätzlich gegen die Einrichtung von Ladestationen ausgesprochen. Deshalb müssen wir eine ernsthafte Diskussion über ein «Recht auf Laden» führen, so sehr ich die Bedenken von Hauseigentümern verstehen kann. Doch das Laden von Elektroautos muss so selbstverständlich werden wie warmes Wasser in einer Mietwohnung. Sonst kommen wir bei der Defossilisierung und der freien Antriebswahl, die auch in Richtung Elektromobilität gilt, wahrlich keinen Schritt weiter.

    Andreas Burgener
    Direktor auto-schweiz, Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure

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